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FÖRDERVEREIN
Satzung des Fördervereins
des Joseph-König-Gymnasiums Haltern am See e.V.
Die Satzung hat die Fassung vom 2. Juli 2003.
§ 1
Name und Sitz
Der Verein führt den Namen
Förderverein des Joseph-König-Gymnasiums Haltern am See e.V.
Der Verein hat seinen Sitz in Haltern am See.
§ 2
Zweck
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne
des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung der Bildung und Erziehung. Der
Satzungszweck
wird verwirklicht, insbesondere durch Förderung und Unterstützung
der Schülervertretung,
der Schulpflegschaft,
der Elternrechte,
der Belange der Schüler und Zusammenarbeit der Schulgemeinde auf
schulischem
Gebiet...
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Die Anschaffung der
Instrumente für die Bläserklasse ist eine von vielen Maßnahmen des
Fördervereins |