Das Joseph-König-Gymnasium verfolgt einen übergreifenden Präventionsansatz. Im Vordergrund steht die Persönlichkeitsstärkung, die Förderung der Lebenskompetenzen einschließlich der sozialen Kompetenzen und der Gesundheit. Die einzelnen Bausteine greifen ineinander bzw. bauen aufeinander auf, können ausgetauscht und/oder ergänzt werden. Sie unterliegen daher einer ständigen Evaluation.

Drogen, insbesondere legale Drogen wie Alkohol und Tabak, sind in der Gesellschaft allgegenwärtig. Für Kinder und Jugendliche entsteht u. a. dann eine Gefahr, wenn Suchtmittel erstmals ausprobiert werden. Daher ist es wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler über Gefahren und Risiken aufgeklärt werden. Suchtprävention, als wesentlicher Aspekt von Gesundheitsförderung, ist deshalb eine wichtige schulische Aufgabe. Ziele sind die Verhinderung von Sucht sowie die Vermeidung oder Beendigung gesundheitsschädigenden Konsums von Suchtmitteln und Verhaltenssüchten.

Suchtprävention möchte dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche Schutzfaktoren entwickeln, um mit Gefährdungen und Versuchungen eigenverantwortlich umzugehen. Die Auseinandersetzung mit Suchtmitteln, das eigene Konsumverhalten und das Austesten von Grenzen spielt für Jugendliche im Rahmen ihrer Entwicklung eine wichtige Rolle. Ziel ist es, dass sie mit diesen Erfahrungen kompetent und verantwortungsvoll umgehen.

Das Joseph-König-Gymnasium ist eine drogenfreie Schule, d. h. Handel und Konsum von Drogen sind nicht erlaubt. Sollte ein Verstoß gegen dieses Verbot festgestellt werden, muss die Schülerin bzw. der Schüler mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen rechnen. Auffällige Verhaltensweisen, die auf einen Drogenmissbrauch deuten können, sind sensibel zu behandeln. Auffällige Schülerinnen und Schüler sollten nicht vorschnell unter den Verdacht von Drogenkonsum fallen und somit kriminalisiert werden. Ein möglicher Drogenkonsum sollte aber bedacht werden.

Sollte es bei Schülerinnen und Schülern des Joseph-König-Gymnasiums zu Fällen von Drogenkonsum kommen, steht die Hilfe und Unterstützung der Schülerinnen und Schüler und deren Familie an oberster Stelle. Ihnen werden  Beratungsgespräche angeboten und die Kontaktaufnahme zu weiteren Institutionen auf Wunsch begleitet. Darüber hinaus gibt es erste zentrale Anlaufstellen sowie Kooperationspartner, die die Schule in außerunterrichtlichen Projekten hinsichtlich des Erziehungsauftrages der Schule unterstützen.

Wer Suchtprobleme hat, wird Verhaltensauffälligkeiten zeigen, die in folgenden Bereichen sichtbar werden können:

  • Verhalten im Unterricht,
  • Leistungsverhalten,
  • Sozialverhalten,
  • körperliche Auffälligkeiten.

Verhaltensauffälligkeiten von Schülerinnen und Schülern können eine Vielzahl von Ursachen haben. Wichtig ist, keine vorschnellen Diagnosen zu stellen und Schülerinnen und Schülern, die mit ihrem Verhalten auffallen, nicht unter einen Generalverdacht des Drogenkonsums zu stellen. Bei der Bewältigung von  Entwicklungsaufgaben in der Pubertät ist es möglich, dass vorübergehend psychische Schwierigkeiten entstehen, die im Laufe der Entwicklung auch wieder verschwinden. So können die oben beschriebenen Auffälligkeiten auch andere Gründe haben: Gerötete Augen können durch Allergien hervorgerufen werden, schlechte Schulleistungen und Störungen auf eine Überforderung hinweisen, körperliche Veränderungen aufgrund von Erkrankungen eintreten oder ein generell auffälliges Schülerverhalten in persönlichen oder privaten Problemen begründet sein. Zu bedenken ist auch, dass einige Schülerinnen und Scüler aufgrund einer ADHS-Diagnose medikamentös behandelt werden. Gerade bei Veränderungen der Dosis können einige der oben beschriebenen Verhaltensweisen auftreten.

Für den Fall, dass Auffälligkeiten über einen längeren Zeitraum beobachtet werden, ist es sinnvoll, einen Beobachtungsbogen zu führen. Hier sollten Auffälligkeiten und Veränderungen mit Datum kurz dokumentiert werden. Um sich in der Einschätzung der Situation sicherer sein zu können, empfiehlt es sich, dass mehrere Lehrerinnen und Lehrer diesen Beobachtungsbogen führen. Auf dieser Grundlage kann in einem Teamgespräch über das weitere Vorgehen beraten werden und ein Schülergespräch folgen.

Sollte sich eine Schülerin oder ein Schüler im Unterricht befinden, der unter Suchtmitteleinfluss steht, sollte sie/er angesprochen werden, dass er nicht in der Lage ist, in diesem Zustand dem Unterricht zu folgen. Es wird nach einer Möglichkeit gesucht, diese Schülerin bzw. diesen Schüler nach Hause zu entlassen. Sollte keine Betreuung gewährleistet sein, muss der sie/er so lange unter Aufsicht in der Schule verbleiben, darf aber nicht mehr am Unterricht teilnehmen. Die Schulleitung ist über diesen Vorfall zu informieren und trifft die notwendigen Entscheidungen.

Mit der Schülerin bzw. dem Schüler und den Eltern sollte möglichst zeitnah ein Gesprächstermin vereinbart werden, um über den Vorfall und ggf. über weitere Hilfsangebote zu sprechen. Die Schulsozialarbeiterin ist nach Möglichkeit bei solchen Gesprächen hinzuzuziehen.

Besteht der Verdacht, dass auf dem Schulgelände oder im Umfeld der Schule Drogen konsumiert oder Drogen verkauft werden, d. h. Straftaten begangen werden, muss die Schulleitung zum Schutz aller Schülerinnen und Schüler die Polizei informieren.

Treten auffällige Verhaltensweisen im Unterricht, im Leistungsverhalten oder im Sozialverhalten wiederholt und gehäuft auf, sind sie Anlass für ein Gespräch zwischen Schülerin bzw. Schüler und betroffener Lehrkraft, i .d. R. der Klassenleitung. Als Grundlage kann das geführte Beobachtungsprotokoll dienen.

In den Gesprächen werden konkrete Vereinbarungen über Verhaltensänderungen getroffen, die nach einem vorher vereinbarten Zeitraum überprüft werden. Tritt keine Verhaltensänderung ein, werden die Vereinbarungen immer konkreter und der Kreis der Gesprächsteilnehmer immer größer. Hinzugezogen werden können z. B. die Eltern, die Schulsozialarbeiterin, die Schulleitung oder auch das Jugendamt.

Damit es möglichst nicht so weit kommt, bietet die Schule eine Reihe von Veranstaltungen an:

Im 5. Jahrgang gibt es Projekte zur Stärkung der Klassengemeinschaft und Persönlichkeitsstärkung (z. B. das „Gilwell-Projekt“) sowie das Projekt „Wissen und Bewegung“ im Grugapark Essen.

Im 6. Jahrgang findet ein Elternabend statt zum Thema Pubertät in Kooperation mit der Erziehungsberatungsstelle des Caritasverbandes Marl.

Im 7. Jahrgang wird Herr Giese von der Suchtberatung des Caritasverbandes Haltern in Begleitung eines Betroffenen in den Politikunterricht eingeladen. Darüber hinaus organisiert die Drogenberatung Westvest einen „Nikotin-Parcours“. Einige Klassen nehmen außerdem an dem Wettbewerb „Be smart, don’t start“ teil. Ein weiteres Element ist der Projekttag „Fair Mobil“ zur Stärkung der Klassengemeinschaft.

Im 8. Jahrgang werden innerhalb des Religionsunterrichts die Gefahren des Alkoholkonsums erörtert. Ergänzt wird der Unterricht durch einen Alkoholpräventionstag sowie einen Informationsabend für Eltern zum Thema Sucht. Die Schule kooperiert hier mit Herrn Giese von der Suchtberatung des Caritasverbandes Haltern.

Der 9. Jahrgang konzentriert sich auf die illegalen Drogen. Dazu gehören Unterrichtsreihen in Biologie, ein Informationsabend für Eltern zu illegalen Drogen sowie ein Klassenprojekt zum Thema Cannabis in Kooperation mit der Drogenberatungsstelle Westvest.

Ansprechpartnerinnen: Ricarda Maltaner, Julia Hoffjann